Dürfen Kinder oder Jugendliche alleine zu Veranstaltungen?

Bei Veranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. In Begleitung eines Erziehungsbeauftragten dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu den meisten Veranstaltungen. Ein Formular, mit welchem Eltern von Minderjährigen andere Erwachsene mit der Begleitung beauftragen, finden Sie hier (*.PDF).

2016-08-17T10:02:33+02:00